AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von westwoodfotobox
-Atelier Petra Moser-
Scheidter Str. 3
57577 Hamm/Sieg

Stand 01.01.2019

  1. Allgemeines

Verträge von westwoodfotobox / Petra Moser (nachfolgend "Vermieter") werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.

Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

Wurde vom Mieter keine ausdrückliche, schriftliche Erklärung bezüglich der Bildgestaltung abgegeben, ist der Vermieter in seiner künstlerischen Gestaltung frei. Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.

  1. Vertragsschluss

Die Grundlage für den Vertrag ist das erstellte Angebot bzw. die genannten Preise des Vermieters mit allen vereinbarten Leistungen. Das Angebot des Vermieters ist unverbindlich und freibleibend.

Ablauf einer Buchung:

Wunschdatum auf westwoodfotobox.de buchen oder telefonisch bzw. schriftlich (Email, Kontaktformular) anfragen. Dabei die gewünschten Leistungen angeben. Falls der Termin noch frei ist, wird eine Buchungsbestätigung an den Mieter gesendet. Es besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Nach dieser Frist ist die Buchung bindend. Für Veranstaltungen, die weniger als 14 Tage vorher gebucht werden, ist die Buchung direkt bindend. Die vom Vermieter angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen, eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.

Unter der Widerrufsbelehrung gibt es weitere Informationen bezüglich Stornierungsmöglichkeiten

  1. Mietbedingungen

Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Internet/ Flyer mitgeteilt wird. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution und/ oder Vorkasse zu erheben.

Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.

Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während des Gebrauches Sorge zu tragen.

Die Mietsache darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden.

  1. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.

Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

  1. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an dessen Firmensitz erfolgen.

Auf Wunsch des Vermieters ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Firmensitz des Vermieters zurückzugeben.

Die Mietgegenstände sind bei Abholung oder Rückgabe vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, so werden alle danach anfallenden Kosten, sowie dadurch ausfallende Folgeaufträge gesondert in Rechnung gestellt. Verschmutzt zurück gegebene Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt.

Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.

  1. Mietgebühr

Der Mietpreis ist im Voraus bar bei der Abholung / Aufbau zu zahlen.

  1. Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit und dem Transport an den Mietgeräten, Accessoires und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.

Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens der Mietsache hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mieter telefonisch zur Behebung des Mangels zu instruieren. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Behebung des Mangels im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Mieter die Mietsache eigenmächtig bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.

Ein berechtigter Anspruch auf Schadenersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.

Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter Einstellungen an der Mietsache zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software.

  1. Datenschutz

Die auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten werden vom Vermieter gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.

  1. Salvatoresche Klausel

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.